AOSF-Verfahren

Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung

Der erste Schritt passiert in der Regel zur Mitte des Schuljahres vor der Einschulung.

Die Schulleitung, bespricht das Verfahren mit den Eltern, beschreibt den vermuteten Förderbedarf des Kindes und schickt den Antrag an das Schulamt.

Das Schulamt beauftragt dann zwei Lehrkräfte, eine von der zuständigen Grundschule, die andere aus dem Förderbereich, in dem der Bedarf vermutet wird, z.B. jemand von der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, mit der Erstellung eines Gutachtens.

Diese beiden Lehrkräfte stellen dann den Förderbedarf fest, z.B. Geistige Entwicklung (oder Lernen o. A.).

Dazu führen sie Gespräche mit den Eltern und möglichst auch mit den Erzieherinnen aus der Kindertagesstätte oder auch den Lehrkräften aus der Grundschule, falls das Kind schon eine Regelschule besucht.

Sie ziehen auch Unterlagen zu Rate, die ihnen zur Verfügung gestellt werden, z.B. ärztliche Berichte, Berichte der Kindertagesstätte, der Frühförderung, der Logopädin…
Sie machen abschließend einen Vorschlag zur Beschulung.

Sämtliche Ergebnisse werden den Eltern mitgeteilt, auch erhalten sie eine Kopie des Gutachtens.

Die Eltern äußern sich zum Abschluss des Verfahrens, ob sie mit dem Vorschlag einverstanden sind.

Die Eltern sind also zweimal beteiligt: Am Anfang während des Gutachtens, indem sie über ihr Kind berichten und am Ende, wenn sie ihre Ansicht zur künftigen Beschulung äußern.

Das Gutachten wird dem Schulamt zugeschickt.

Dort wird mit Hilfe des Gutachtens entschieden, welche Schulen in Frage kommen.

Die Eltern können dann wählen, ob sie ihr Kind in einer Grundschule oder in einer Förderschule anmelden. Sollte die Entscheidung schwierig sein, haben die Eltern auch die Möglichkeit, mit der zuständigen Schulaufsicht zu sprechen.

Sollten Sie noch Fragen haben, dürfen Sie sichgerne an uns wenden.