Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der aus einer anderen Einrichtung zu uns wechselt, hat ein Recht auf Aufnahme. In der Regel findet diese Aufnahme zu Schuljahresbeginn oder zum Halbjahr statt; eine Ausnahme bilden Aufnahmen wegen Umzugs aus einem anderen Einzugsgebiet. Diese sind auch unterjährig möglich.