Schulbegleitung und Corona

Herr Krick (Schulpflegschaftsvorsitzender) informiert:

Kinder, welche von Integrationskräften (Schulbegleiter) in der Schule begleitet werden, können auch im häuslichen Umfeld der Schüler unterstützt werden. 

  • Die Bewilligung ist immer nur nach Absprache mit dem jeweiligen Sozialamt möglich.

 

Falls Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Sozialamt und dann an:

Dirk Leuker

 -  Koordination Schulbegleitung
(0251) 53906-28
dirk.leuker@lebenshilfe-muenster.de

 

Ausführlicher hier:

 

Im Auftrag von Frau Middendorf leite ich Ihnen anbei die Position der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Thema „Schulbegleitung" weiter:

„Die zur Teilhabe an Bildung gemäß § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII einzusetzenden Schulbegleiter können auch im häuslichen Umfeld der Schüler unterstützen. Bei der Entscheidung des Leistungserbringers über den Einsatz im häuslichen Umfeld sind die Erziehungsberechtigten der Schüler einzubeziehen. Eine Hilfestellung bei den Lernangeboten durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln ist gegenüber einer persönlichen Unterstützung soweit wie möglich vorrangig in Anspruch zu nehmen. Es sind die Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Instituts zu beachten. Nehmen Schüler am Unterricht einer nach Schließung eröffneten schulischen Gemeinschaftseinrichtung wieder teil, können diese durch einen Schulbegleiter begleitet werden.

Dieser Beitrag entspricht auch den Auslegungshinweisen zur CoronaSchVO, welche den kommunalen Spitzenverbänden zum internen Gebrauch überlassen wurde. Insofern dürfte die oben genannte Position den Kommunen bekannt sein."

Diese Sprachregelung dürfen Sie gerne über Ihren Verteiler an weitere Elternvertreterinnen und Elternvertreter weiterleiten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Pascal Wirth

Büroleiter - Büro Claudia Middendorf

Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung

sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen

Termine

April

  • 08.04.24 Osterandacht um 9:00 Uhr (1. Schultag nach den Ferien)
  • 17.04.24 Sponsorenlauf

Mai

  • 10.05.24 beweglicher Ferientag (schulfrei)
  • 17.05.24 Pfingstandacht um 9:00 Uhr
  • 21.05.24 Dienstag nach Pfingsten (schulfrei)
  • 31.05.24 beweglicher Ferientag (schulfrei)

Juni

  • 28.06.24 Schulentlassung für die Abschlussschüler

Juli

  • 05.07.24 letzter Schultag Schulschluss um 12:15 Uhr